Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vergleichsmieten
Die Vergleichsmiete spielt bei der Beurteilung der Frage, ob bei einem Wohnraummietverhältnis eine Mieterhöhung verlangt werden kann oder nicht, eine wichtige Rolle. Sie stellt für gewisse, aber nicht alle, Fälle der Mieterhöhungen, die früher im Gesetz zur Regelung der Miethöhe (MHG), nunmehr im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind, eine Obergrenze dar. Je nach Größe der Gemeinde, in der sich die Wohnung befindet, sind die Vergleichsmieten den verschiedenen Arten von Mietspiegeln zu entnehmen. Dort wird nach Lage, Alter, Zustand der Wohnung und vielem anderen mehr die Vergleichsmiete ermittelt. Hat der Vermieter die Vergleichsmiete zutreffend ermittelt, kann er eine Mieterhöhung gerichtlich durchsetzen.
Ein zugelassener Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline berät Sie zu diesen Fragen oft in wenigen Minuten. Stand: 18.03.2011
Mietzuschlag über ortsübliche Vergleichsmiete Nürnberg (D-AH) - Mit der ortsüblichen Vergleichsmiete ist die absolute Obergrenze unüberwindbar festgelegt, über die ein Vermieter bei seinen Forderungen nicht hinausgehen darf. Hat er diesen Maximalbetrag im konkreten Fall ...weiter lesen