Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verbrauchserfassung
Bei Wohnungsmietverträgen ist nach der 3. Betriebskostenverordnung eine Abrechnung der Betriebskosten nach den Verbräuchen vorgeschrieben. Dazu müssen die Verbräuche erfasst werden. Für Heizungen sind in der Regel zwingend Verbrauchsmessgeräte erforderlich. Die früheren Verdunstungsröhrchen weichen zunehmend Digitalerfassungsgeräten.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 18.03.2011