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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Untermieter

Mit einem Untermietvertrag vermietet der Hauptmieter die gesamte Mietsache oder einen Teil an eine andere Person weiter. Voraussetzung ist zunächst, dass eine Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung vorliegt bzw. dieser die Untervermietung genehmigt. Die Rechte und Pflichten finden dann innerhalb der jeweiligen Vertragsverhältnisse statt. Falls also der Untermieter Mängel rügt, so hat er das seinem Vermieter gegenüber zu tun, dieser wird entsprechende Anzeige dem Vermieter als Eigentümer der Wohnung machen. Ebenso verhält es sich mit der Mietzinszahlung. Diese kann der Eigentümer nur vom Mieter, nicht vom Untermieter verlangen. Wichtig für einen Mieter, der eine Untervermietung plant ist auch, dass er sämtliche Pflichten, die ihm selbst aus dem Mietverhältnis obliegen, an einen Untermieter weitergibt.

Fragen zum Thema Untermiete und zur vertraglichen Gestaltung beantworten kompetent die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 17.11.2011

   

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