Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema umlagefähig
Am besten erklären lässt sich die Umlagefähigkeit an sich wohl anhand eines Beispiels. So sind beispielsweise die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern eines Mietshauses gemeinsam genutzten Gebäudeteile umlagefähig.
Dabei bedeutet Umlagefähigkeit dann, dass diese Kosten den einzelnen Mietern in Rechnung gestellt werden können. Man könnte auch schlicht sagen die Kosten können auf die einzelnen Mieter umgelegt werden.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 17.12.2010