Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Umlage Nebenkosten
Welche anfallenden Kosten der Vermieter vertraglich auf den Mieter umzulegen vermag, ist durch die zweite Berechnungsverordnung abschließend festgelegt. Hierzu zählen u.a.:
- Heizkosten - Kosten der Gartenpflege - Kosten der Schornsteinreinigung - Kosten für den Hauswart
Welche weiteren Kosten umlagefähig sind und welche Kosten der Vermieter nicht umlegen kann, sagen Ihnen gerne unsere Rechtsanwälte im Rahmen einer telefonischen Beratung. Halten Sie dazu bitte Ihre Nebenkostenabrechnung bereit. Stand: 17.12.2010