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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Umlage

Die Umlage U1 ist eine Ausgleichskasse des Arbeitgebers für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall seiner Mitarbeiter. Alle Betriebe mit regelmäßig 30 Mitarbeiten müssen einen bruttolohnabhängigen Beitrag für jeden Mitarbeiter an eine Umlagekasse zahlen. Damit sollen kleinere Betriebe im Fall von Erkrankungen der Mitarbeiter finanziell nicht überlastet werden.
Die Umlage U2 - Mutterschaft - ist ein für alle Arbeitgeber verpflichtendes Ausgleichsverfahren.
Die Arbeitgeber erhalten durch dieses Ausgleichsverfahren alle nach dem Mutterschutzgesetz zu zahlenden Bezüge von der für die Arbeitnehmerin zuständigen Krankenkasse erstattet.

Das von der Bundesagentur für Arbeit gezahlte Insolvenzgeld wird von den Arbeitgebern durch Zahlung einer Umlage finanziert. Der Umlagesatz für das Jahr 2010 betrug 0,41 % des Arbeitsentgelts, für das Jahr 2011 beträgt der Umlagesatz 0,0 %.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshostline!
Stand: 04.01.2011

   

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