Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Übergabeprotokoll
In einem Übergabeprotokoll protokollieren Vertragsparteien anlässlich einer vertraglichen Verpflichtung zur Über- oder Rückgabe einer Sache, etwa einer Kaufsache oder einer Mietsache, den Zustand der übergebenen Sache.
Über den Zustand der übergebenen Sache hinaus wird meist weiteres geregelt und festgehalten, wie etwa die Verpflichtung zur Beseitigung von Mängeln an der Sache oder es werden die Zählerstände von Erfassungsgeräten etwa für Wasser oder Strom bei einer Wohnungsübergabe aufgenommen.
Bei der Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls sollte nicht leichtfertig gehandelt werden. Das Übergabeprotokoll ist nämlich einerseits als Beweismittel dafür tauglich, dass die im Protokoll genannten Mängel zum Zeitpunkt der Protokollierung vorhanden sind und bei entsprechenden Formulierungen auch dafür, dass nicht aufgeführte Mängel an der übergebenen Sache nicht bestehen.
Zu allen Fragen betreffend ein Übergabeprotokoll sowie den zugrunde liegenden Verträgen berät Sie ein in diesem Rechtsgebiet erfahrener Rechtsanwalt sofort innerhalb weniger Minuten. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat vorhandene Unterlagen wie beispielsweise Verträge bereit. Stand: 08.06.2011