Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Treppenhausreinigung
In einem Mehrfamilienhaus gehört das Treppenhaus zu den Gemeinschaftsräumen. Dieses darf von allen Bewohnern und deren Besuchern genutzt werden. Ein Mieter ist jedoch nicht dazu verpflichtet, das Treppenhaus zu reinigen, solange dies nicht im Mietvertrag vereinbart wurde und diese Pflicht auch nicht in einer dem Mietvertrag beigefügten Hausordnung verankert ist. bei einer nur kurzfristigen Abwesenheit ist der Mieter nicht verpflichtet, für Ersatz zu sorgen. Anders bei einer Abwesenheit von über zwei Wochen. Der Zeitpunkt der Treppenhausreinigung ist jedoch dem Mieter überlassen, solange nicht gegen Ruhezeiten verstoßen wird. Verrichtet ein Mieter trotz Vereinbarung die Treppenhausreinigung nicht, so kann nicht sofort eine Kündigung ausgesprochen werden, sondern es bedarf zunächst entsprechender Abmahnungen.
Fragen zur Treppenhausreinigung und deren Ausgestaltung und zur Wirksamkeit einer Vereinbarung kann Ihnen ein im Miet- und Wohnungseigentumsrecht tätiger Anwalt i.d.R. innerhalb weniger Minuten beantworten. Stand: 19.10.2011