Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Terrasse
Die Terrasse, die einer einzelnen Mietwohnung zugeordnet ist, gilt rechtlich als Bestandteil der Wohnung. Die Terrassenfläche wird in die Wohnfläche mit eingerechnet, allerdings nicht mit voller Fläche. Die Terrasse wird mit einer viertel bis zu einer halben Fläche berücksichtigt. Wie die Fläche der Terrasse anzurechnen ist, hängt von ihrem Wohnwert ab. Eine Terrasse, nicht größer als ein Balkon, direkt an die Strasse angrenzend, wird eher mit einem Viertel ihrer Fläche zu berücksichtigen sein. Die Fläche einer auf der Rückseite des Hauses ruhig gelegenen und windgeschützten Terrasse mit Außenkamin wird eher zur Hälfte zur Wohnfläche hinzugerechnet, insbesondere dann, wenn die Terrasse über einen Sichtschutz verfügt. Selbstverständlich darf der Mieter die Terrasse frei nutzen, soweit er nicht die anderen Mieter oder Nachbarn stört. Was zulässig ist, haben die Gerichte in vielen Einzelentscheidungen (z.B. zum Grillen) festgelegt.
Die Anwälte/innen der Deutschen Anwaltshotline beantworten gerne Ihre Fragen zur Terrasse, der Wohnflächenberechnung und Nutzung.
Rasen mähen und Unkraut jäten reicht aus Nürnberg (D-AH) - Mieter, die einen Garten pflegen, können aufatmen: Sie sind in der Regel nur zu einfachen Arbeiten verpflichtet. Das berichtet die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline unter Berufung ...weiter lesen
Eine Skulptur auf der Gartenterrasse gehört nicht zum Hausrat Nürnberg (D-AH) - Eine zum Garten offene Terrasse gehört nicht zur Wohnung. Kommen darauf abgestellte Gegenstände zu Schaden, muss die Hausratsversicherung nicht zahlen. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az. 251 ...weiter lesen
Sanierungskosten für des Nachbarn Mauer Nürnberg (D-AH) - Wer in zunächst noch trauter Nachbarschaft der Errichtung einer aufwendigen Mauer zwischen beiden Grundstücken zustimmt, hat in späteren Streitzeiten weiter die Kosten für den teuer werdenden Mauerunterhalt ...weiter lesen
Orgellärm aus Nachbar-Kirche Nürnberg (D-AH) - Nicht jedes Orgelstück wird unter vollem Einsatz aller Register gespielt und kein Organist kommt ohne gelegentliche Pausen aus. Mit dieser Lebensweisheit wiesen jetzt die Richter des Oberlandesgerichts Celle ...weiter lesen
Schikanöser Schuppen Nürnberg (D-AH) - Bau, schau, wohin: Ein Geräte- und Brennholzschuppen sollte nicht in beträchtlicher Länge und Höhe exakt vor der Terrasse eines angrenzenden Wohnhauses platziert werden, wenn es auf dem riesigen Wiesengrundstück ...weiter lesen
Nachbargrundstück nicht bebaut - Terrasse muss trotzdem weg Nürnberg (D-AH) - Böse Nachbarn und kein Ende: Das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 12 U 97/05) hat jetzt einen Häuslebauer dazu verurteilt, die von ihm errichtete Terrasse wieder so weit abzureißen, bis der in Rheinland-Pfalz ...weiter lesen
Dachterrasse halbiert - 15 Prozent Mietminderung angemessen Nürnberg (D-AH) - Ist die Dachterrasse einer Wohnung nur noch halb so groß wie beim Vertragsabschluß, muss der Vermieter eine aktuelle Mietminderung von 15 Prozent hinnehmen. Das hat das Amtsgericht Hamburg entschieden (Az. ...weiter lesen