Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Streupflicht
Grundsätzlich ist die Straßenreinigung, insbesondere die Bereinigung von Eis und Schnee, eine Aufgabe der Gemeinde. Diese kann aber durch eine Ortssatzung die Reinigungspflicht, insbesondere die Räum- und Streupflicht bzgl. der Gehwege, auf die Anlieger, also in erster Linie auf die Grundstückseigentümer übertragen. Viele Gemeinden haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Die Verkehrssicherungspflicht trifft den Grundstückseigentümer also nicht nur innerhalb seines Grundstückes sondern auch zumeist vor seinem Grundstück. Ob und inwieweit ihn diese Verpflichtung trifft, sollte der Grundstückseigentümer tunlichst klären. Verletzt sich jemand auf oder vor dem Grundstück, weil der Grundstückseigentümer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen ist, macht sich der Grundstückseigentümer unter Umständen schadenersatz- und schmerzensgeldpflichtig.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 03.12.2010
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