Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schlüsselverlust
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Münster (Az.: 48 C 2430/02) haften Wohnungsmieter für den Verlust ihres Wohnungsschlüssels, und zwar in Höhe der Kosten für den Einbau eines komplett neuen Schlosses nebst Schlüsseln.
Weitere Fragen zu diesem Thema beantworten Ihnen in einem telefonischen Beratungsgespräch unsere im Mietrecht tätigen Rechtsanwälte bereits in wenigen Minuten.
Stand: 28.09.2011