Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schimmeltest
In vielen Wohnungsmietverhältnissen ist das Thema Schimmel ein erhebliches Ärgernis. Oft zeigt sich Schimmel an den Wänden oder in Fensternischen. Aber manchmal merkt man nur eine Verschlechterung der Atemluft. Die Ursache kann Schimmel sein, der an uneinsehbaren stellen sitzt und Sporen aussendet, die die Luft belasten. Zeigt sich nach einem entsprechenden Schimmeltest, dass Mieträume vom Schimmel befallen sind, stellt dies einem Mangel dar, den der Vermieter beseitigen muss, es sei denn, er hat diesen nicht zu vertreten. Der Vermieter muss allerdings beweisen, dass die Ursache des Schimmels nicht aus seiner Sphäre herrührt.
Je nach Erheblichkeit des Mangels ist eine Mietminderung die Folge. Ist der Mangel nicht zu beseitigen und droht eine Gesundheitsgefährdung, kann ein Grund für eine fristlose Kündigung vorliegen.
Was Sie bei Schimmel in der Wohnung tun können und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen, kann von erfahrenen Rechtsanwälten innerhalb weniger Minuten sofort beantwortet werden.