Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schimmelsanierung
Feuchtigkeit und damit Schimmelbildung kann vor allem auftreten durch Wärmebrücken im Mauerwerk oder nach Modernisierungsmaßnahmen, insbesondere nach dem Einbau neuer isolierverglaster Fenster, da nach dem Einbau neuer Fenster ein regelmäßiger Luftaustausch gegenüber dem vorherigen Zustand eingeschränkt ist. In diesem Fall kann der Vermieter verpflichtet sein durch Dämmungsmaßnahmen Abhilfe zu schaffen. Das gilt auch dann, wenn der Mieter durch sein Wohnverhalten das Auftreten von Feuchtigkeit zwar nicht überwiegend, aber doch mit verursacht hat, denn es ist grundsätzlich Sache des Vermieters, beim Einbau neuer Fenster die notwendigen Vorkehrungen gegen Feuchtigkeit zu treffen. Grundsätzlich ist die Schimmelpilzsanierung für den Mieter schwer in den Griff zu bekommen, denn es Bedarf letztlich stets der Ursachenbeseitigung, weil ansonsten der Schimmel auch nach Beseitigung wieder kommt.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 21.12.2010
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