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Stand: 10.11.2015
Feuchtigkeit in der Wohnung wird durch Schimmelbildung und Stockflecken an den Wänden sichtbar und gehört zu den am häufigsten auftretenden Wohnungsmängeln.
Sie können in Wohnungen durch eindringendes Wasser auf Grund schadhafter oder unzureichend isolierter Außenwände und Dächer, durch undichte Rohrleitungen, aber auch durch Kondenswasserbildung an den Innenseiten der Hausaußenwände bei unzureichender Wärmedämmung sowie durch Kältebrücken auftreten und führen vor allem in der kälteren Jahreszeit oft zu Schimmelbildung an Decken, Wänden oder um Fenster herum. Neben der optischen Beeinträchtigung kann von den Sporen des Schimmelpilzes auch eine erhebliche Gesundheitsgefährdung ausgehen. Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung und die Frage, wer oder was für deren Entstehen verantwortlich ist, führt oft zum Streit zwischen Mietern und Vermietern. Die Mieter wollen die Miete mindern, weil die Wohnung mangelhaft ist, die Vermieter wollen kündigen, weil die Mieter die Wohnung durch unzureichendes Lüftungsverhalten verkommen lassen.
Sofern Sie hierzu Fragen haben, stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline im Bereich Miet- und Wohnungseigentumsrecht gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Passende Verträge zum Thema Schimmelpilz finden Sie im Vertragscenter: |  |  |
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