Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rückzahlung Mietkaution
Die Rechtsprechung hierzu ist nicht einheitlich. Der Zeitraum innerhalb dessen die Kaution spätestens zurückzuzahlen ist, variiert bei den Gerichten erheblich. Die Auffassungen reichen von 3 bis 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnis und Rückgabe der Wohnung. Der Bundesgerichtshof entschied, dass das es auf die Umstände des Einzelfalles ankäme und dass die Überlegungsfrist des Vermieters ausnahmsweise auch länger als 6 Monate betragen und dies für den Mieter zumutbar sein könne. Der Mieter ist nicht berechtigt, seine Kautionsforderung mit noch offenen Mietzins- oder Betriebskostenforderungen des Vermieters zu verrechnen, insbesondere nicht am Ende des Mietverhältnisses.
Wenn nach Beendigung des Mietverhältnisses noch über Betriebskosten abzurechnen ist, darf der Vermieter bei der Rückzahlung der Kaution einen Betrag in Abzug bringen, der der Höhe einer noch zu erwartenden voraussichtlichen Betriebskostennachzahlung entspricht. Mit einer Nachzahlungspflicht ist zu rechnen, wenn der Mieter schon für das Jahr vor dem Auszug eine Nachzahlung zu leisten hatte. Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution verjährt in 3 Jahren.
Die Anwälte/innen der Deutschen Anwaltshotline beraten Sie gerne zur Frage, wann Sie auf Rückzahlung der Kaution bestehen können. Stand: 23.11.2010