Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rückerstattung
Der Rückerstattung kommt in öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen wie auch im Privatrecht Bedeutung zu.
Wird ohne Rechtsgrund eine Leistung versehentlich oder unwissentlich erbracht, so kann regelmäßig die Rückerstattung des ohne Rechtsgrund geleisteten, nach den zivilrechtlichen Grundsätzen einer ungerechtfertigten Bereicherung gefordert werden.
Wird etwa ohne Rechtsgrund ein Geldbetrag versehentlich an einen Gläubiger überwiesen, da beispielsweise eine Rechnung doppelt bezahlt wird oder versehentlich ein zu hoher Betrag angewiesen wird, so kann grundsätzlich der zu viel oder doppelt bezahlte Betrag zurück gefordert und damit die Rückerstattung des ohne Rechtsgrund geleisteten gefordert werden. Erfolgt eine Überweisung auf ein falsches Konto, so kommt ein zivilrechtlicher Rückerstattungsanspruch ebenso in Betracht.
Ein Rückerstattungsanspruch kann nach den Grundsätzen einer ungerechtfertigten Bereicherung jedoch bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ausgeschlossen sein. Der Grund des Wegfalls der Bereicherung kann nach der Rechtsprechung darin liegen, dass etwa bei der Falschüberweisung der empfangene Betrag bereits vor Rückforderung für außergewöhnliche Dinge, welche sich der Empfänger sonst nicht verschafft hätte, ausgegeben wurde und daher der Empfänger des Geldes nicht mehr bereichert ist sowie wegen der außergewöhnlichen Ausgabe, dieser auch Aufwendungen nicht erspart hat.
Ob ein Rückerstattungsanspruch ausgeschlossen ist, muss jedoch im Einzelfall festgestellt werden.
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Stand: 13.01.2011
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