Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rolläden Rolläden oder Außenjalosien sind häufig bei gemieteten Häusern oder Wohnungen schon vorhanden. Wenn das nicht der Fall ist, sollte der Mieter immer vorher den Vermieter um Erlaubnis zur Anbringung solcher Veränderungen an der gemieteten Wohnung oder Haus fragen. Am besten ist hierbei eine schriftliche Bestätigigung durch den Vermieter. So stellen solche Veränderungen häufig auch eine optische Beeinträchtigung des Gebäudes dar, welche vom Vermieter nicht erwünscht sind.
Im Nachbarrecht können auch hier Ansprüche des Nachbarn betroffen sein, soweit dieser durch die Anbringung von Rolläden oder Außenjalosien beeinträchtigt wird. Auch im Wohnungseigentumsrecht können solche Veränderungen eine sog. bauliche Veränderung darstellen und unterliegen demnach, bestimmten Mehrheitsentscheidungen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft. Daher sollte der Mieter einer Eigentumswohnung insbesondere vorher um schriftliche Erlaubnis durch seinen Vermieter bitten.
Je nachdem, ob eine Erlaubnis erfolgt oder nicht, kann es sinnvoll sein eine/n Rechtsanwältin/-anwalt hinzuziehen, wenn man wissen möchte, ob man möglicherweise einen durchsetzbaren Anspruch auf Zustimmung oder Erlaubnis zur Anbringung von Rolläden oder Außenjalosien hat. Hierbei kann die Rechtslage oft schon im Rahmen einer telefonischen Rechtsberatung über die Deutsche Anwaltshotline hinreichend erörtert werden. Stand: 28.02.2012
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