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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Renovieren

Insbesondere im Mietrecht kommt es zum Punkt "Renovieren" vielfach zu Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, also zwischen Mieter und Vermieter. Eine gesetzliche Regelung zum Thema "Renovieren" gibt es aufgrund der im Zivilrecht geltenden Vertragsfreiheit nicht. Vertragsfreiheit bedeutet nämlich nichts anderes, als dass der Wille der Parteien maßgeblich ist. Gibt es beispielsweise keinen schriftlichen Mietvertrag oder einer sonstige verbindliche Vereinbarung, so muss der Mieter weder bei Einzug noch bei Auszug aus dem Mietobjekt renovieren. Da heutzutage die meisten Mietverträge jedoch schriftlich geschlossen werden, beinhalten sie auch fast immer einen Passus bezüglich einer Renovierungspflicht, der praktisch immer zulasten des Mieters lautet. Für den Fall, dass es eine solche vertragliche Regelung gibt, heißt dies aber nicht notwendigerweise, dass der Mieter auch tatsächlich renovieren muss. Meist ist die betreffende Regelung im Mietvertrag unter der Rubrik "Schönheitsreparaturen" abgefasst und enthält einen sogenannten Fristenplan. Handelt es sich um einen starren Fristenplan, heißt es also "der Mieter muss", führt dies zu einer Unwirksamkeit der Vereinbarung, was zur Folge hat, dass der Mieter nicht renovieren muss.

Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 09.12.2010

   
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Antwort: Sehr geehrte Mandantin,das von Ihnen zitierte Urteil des BGH vom 25. 6. 2003 (NZM 2003, 755) trifft Ihren Fall nur teilweise. Wie Sie zutreffend erkannt haben, kommt es auf die §§ 6 Ziff. 1 un ...⇒ zum vollständigen Fall

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