Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Quadratmeter

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Quadratmeter
(Mietrecht)
0900-1 875 011-822
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Mietrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Quadratmeter

Welche Rechtsfolgen eine Wohnflächenangabe in einem Mietvertrag auslöst, ist eine oft gestellte Frage. Dies umso mehr, wenn die Angabe falsch ist. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann die Angabe einer bestimmten Quadratmeteranzahl der Wohnfläche in einem Mietvertrag, verbindliche Rechtsfolgen für die Mietvertragsparteien auslösen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) steht nämlich fest, dass es grundsätzlich auf die vertraglich vereinbarte Wohnfläche ankommt. Die Angabe der Wohnfläche in einem Wohnraummietvertrag stellt nach dieser Rechtsprechung eine rechtsverbindliche Vereinbarung der Parteien über die Beschaffenheit der Wohnung dar. Eine von der Vereinbarung abweichende tatsächliche Wohnungsgröße ist zumindest dann nicht maßgebend, wenn die Wohnflächenabweichung nicht mehr als 10% beträgt (vgl. BGH Urteil v. 23.05.2007 - Az.: VIII ZR 138/06). Für ein Mieterhöhungsverlangen zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist nach dieser Rechtssprechung daher die vertraglich angegebene Wohnfläche grundsätzlich zugrunde zu legen, sofern die Wohnflächenabweichung unter 10 % liegt. Dies gilt in diesem Rahmen sowohl, wenn die Wohnung tatsächlich größer oder auch wenn sie kleiner als im Mietvertrag angegeben ist. Weiterhin stellt die Abweichung der tatsächlichen von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche um mehr als 10% grundsätzlich einen Mangel der Mietsache im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dar. Der Mieter ist zur Mietminderung in solchem Falle grundsätzlich berechtigt, ohne eine Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit in diesem Fall gesondert belegen zu müssen. Bereits die wesentliche Flächenabweichung spricht nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes für eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt ist. Zu allen Fragen zu den Quadratmeterangaben im Mietvertrag sowie zu Fragen des Mietrechts allgemein berät Sie ein in diesem Fachgebiet erfahrener Rechtsanwalt sofort innerhalb weniger Minuten. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat vorhandene Unterlagen, insbesondere etwaige Verträge, bereit.
Stand: 07.06.2010
Durchwahl zum Thema Quadratmeter (Mietrecht)0900-1 875 011-822
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt
Weitere Themen:

Wohnungsgröße Beeinträchtigung Vergleichsmiete Mietrecht Verträge 
Rechtsprechung Mangel BGB Mieterhöhungsverlangen Wohnraummietvertrag 
Baurecht (öffentliches) Mieter Mietsache Mietminderung Rechtsanwalt 
Wohnfläche Baurecht Rechtssprechung Mietvertrag Urteil 
Folgende Urteile zum Thema Quadratmeter könnten Sie interessieren

Mini-Windrad im Garten
Nürnberg (D-AH) - Wer im Garten hinter seinem Häuschen ein Windrad zur eigenen Energieerzeugung errichten will, beißt nicht nur bei den Behörden, sondern auch bei den zuständigen Richtern auf Granit. Zumindest im Emsland, wo das Verwaltungsgerichts Osnabrück (Az. 2 A 117/10) einen entsprechenden negativen Bauvorbescheid ...weiter lesen


Durchwahl zum Thema Quadratmeter (Mietrecht)0900-1 875 011-822
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt

Mini-Windrad im Garten

Nürnberg (D-AH) - Wer im Garten hinter seinem Häuschen ein Windrad zur eigenen Energieerzeugung errichten will, beißt nicht nur bei den Behörden, sondern auch bei den zuständigen Richtern auf Granit. Zumindest im Emsland, wo das Verwaltungsgerichts Osnabrück (Az. 2 A 117/10) einen entsprechenden negativen Bauvorbescheid für rechtens erklärt hat. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, sollte das Mini-Windrad auf einem gerade mal 525 Quadratmeter kleinen Grundstück in einem eng bebauten Wohngebiet der knapp 2000 Einwohner zählenden Gemeinde Lünne gebaut werden. Und zwar direkt am Ufer des Lünner Sees. Durch die Lage am See wäre die Ökostrom-Konstruktion aber auch von allen anderen Grundstücken aus deutlich wahrzunehmen gewesen - und hätte die landschaftliche Idylle des Gebiets zerstört den Haupteinwand des Gerichts. Kleinwindräder sind in ausgewiesenen Wohngebieten nämlich nur zulässig, wenn sie die Ruhe und den Charakter der auf Erholung ausgelegten Siedlung nicht - wie hier - zu übertönen und zu überlagern drohen. Wegen der Drehbewegung ihrer Flügel seien sie im Übrigen nicht - wie vom Windmühlenbauer behauptet - mit Antennen- oder Fahnenmasten vergleichbar, die in der Regel ohne eine besondere Genehmigung auskommen.


Durchwahl zum Thema Quadratmeter (Mietrecht)0900-1 875 011-822
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Hans-Jürgen Leopold
Rechtsanwalt
Uwe Peters
Rechtsanwalt
Florian Wehner
Rechtsanwältin
Gota Guérin-Kettern
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline auf Facebook

Deutsche Anwaltshotline auf facebook
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum