Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Putzdienst
Bei Mietverhältnissen stellt sich oft das Problem der Reinigung von gemeinsam genutzten Fluren, Treppenhaus, Keller, etc. Üblich ist, die Reinigung umschichtig den jeweiligen Mietern aufzuerlegen. Es muss hier auch seitens des Vermieters ein bestimmtes Maß eingehalten werden. Das bedeutet, dass keine allzu hohen Anforderungen zu stellen sind.
Probleme können entstehen, wenn Mieter dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Es kann dann zu einer Abmahnung durch den Vermieter kommen und letztlich dazu, dass die Reinigung an einen externen Dienstleister vergeben und die entstehenden Kosten auf alle Mieter umgelegt werden.
Fragen zum Thema Privatvermietung beantworten Ihnen gern telefonisch oder per E-Mail die Kooperationsanwälte der deutschen Anwaltshotline. Bitte halten Sie hierfür vorhandene Unterlagen bereit. Stand: 31.05.2011