Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Parabolantenne
Eine Parabol- bzw. Satellitenantenne kann vom Mieter unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Erlaubnis des Vermieters für eine Mietwohnung angebaut werden.
Zunächst muss die Wohnung jetzt und auch für absehbare Zukunft nicht über einen Anschluss für eine Gemeinschaftsparabolantenne bzw. einen Breitbandkabelanschluss verfügen. Für ausländische Mieter kommt ein solcher Anspruch hinzu, wenn eine etwaig vorhandene Hausantenne oder ein Kabelanschluss nicht mindestens zwei Kanäle der Heimatsprache des Mieters sendet. Im Falle dieser Grundvoraussetzung bedarf es jedoch einer Absprache mit dem Vermieter hinsichtlich des Einbauortes. Weitere Voraussetzung ist u. a. der Abschluss einer Haftpflichtversicherung durch den Mieter.
Im Einzelfall sollte man bei Auseiandersetzungen mit dem Vermieter anwaltlichen Rat hinzuziehen. Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 13.05.2011