Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Pachtvertrag
Unter einem Pachtvertrag versteht man einen gegenseitigen Vertrag durch den sich der Verpächter zur Gewährung des Verbrauchs eines verpachteten Gegenstandes bzw. Gutes sowie zur Gewährung des Gebrauchs eventuell daraus entstehender "Sachfrüchte" verpflichtet. Der Pächter verpflichtet sich dafür im Gegenzug regelmäßig einen vereinbarten sogenannten Pachtzins zu bezahlen.
Unterscheide zwischen Pachtvertrag und Mietvertrag bestehen darin, dass im Rahmen eines Pachtvertrages neben Sachen grundsätzlich auch Rechte verpachtet werden dürfen. Ein Pachtvertrag ist juristisch gesehen dennoch dem Mietrecht zuzuordnen.
Fragen zum Pachtvertrag beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne telefonisch oder per E-Mail. Stand: 13.05.2011
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