Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Pachtverträge
Pachtverträge berechtigen im Gegensatz zu Mietverträgen, bei denen der Mieter nur das Recht nur zum Gebrauch der Mietsache hat, aus der Verwertung der Pachtsache einen Ertrag zu ziehen (BGH WM 91,335). Die Vorschriften über die Pacht sind Sondervorschriften. Im übrigen gilt das Mietrecht auch für den Pachtvertrag, solange nichts anderes in den Vorschriften über die Pacht geregelt ist.
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Stand: 13.05.2011