Nutzungsvereinbarung - Infos und Rechtsberatung

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Eine Nutzungsvereinbarung ist eine Abmachung darüber, eine Sache oder ein Recht zu gebrauchen und kann einen Mietvertrag, einen Leihvertrag oder auch einen Nießbrauch darstellen.

Inhalt der Vereinbarung ist insbesondere die Bestimmung über die Art und Weise der Nutzung. Die Feststellungen darüber sind insbesondere im Mietverhältnis wichtig für die Abgrenzung zwischen Sachbeschädigung der Mietsache durch den Mieter oder eine normale Abnutzung auf Grund des vertragsgemäßen Gebrauches. Eine Nutzungsvereinbarung muss nicht schriftlich geschlossen werden. Aus Beweissicherungsgründen empfiehlt sich jedoch eine schriftliche Vereinbarung, insbesondere wenn die Nutzung einer Sache oder eines Rechts eine hohe Wertigkeit besitzen und deshalb eine klare Regelung von Rechten und Pflichten im Rahmen der vereinbarten Nutzung mehr Rechtssicherheit für die Parteien bietet.

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