Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Nutzungsüberlassung

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Nutzungsüberlassung
(Mietrecht)
0900-1 875 007-403
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Mietrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nutzungsüberlassung

Wenn ein Mieter die gemietete Wohnung einer anderen Person ganz oder teilweise überlassen oder an sie untervermieten will, bedarf dies grundsätzlich der Erlaubnis des Vermieters.

Liegt in der anderen Person ein wichtiger Grund, z.B. weil diese Person für den Vermieter unzumutbar ist, so kann der Vermieter die Untervermietung meist versagen; Verweigert der Vermieter die Untervermietung jedoch generell, zum Beispiel auch gegenüber dem Ehegatten oder Kindern oder lehnt er eine Person ohne vorliegenden wichtigen Grund ab, so hat der Mieter in der Regel einen Anspruch auf die Genehmigung der Untervermietung.

Zu unterscheiden ist die teilweise Untervermietung. Diese bedarf ebenfalls der Erlaubnis des Vermieters. Er muss sie jedoch erteilen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat, es sei denn die Untervermietung ist für den Vermieter unzumutbar.

Bei Fragen zur Nutzungsüberlassung wird Ihnen ein zugelassener Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline in der Regel binnen weniger Minuten weiterhelfen und bei komplexeren Fällen das richtige weitere Vorgehen aufzeigen können.
Stand: 29.12.2010

   
Ähnliche Themen:

Genehmigung Begehungsrecht Anwaltshotline Rechtsanwalt 
wichtiger Grund Untervermietung Mieter Vermieterrecht 
Wohnungsbesichtigung Zwischenmieter Vermieter Zutrittsrecht 
Baurecht (öffentliches) Baurecht Mietrecht 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Peter Muth
Rechtsanwalt
Thomas Lork
Rechtsanwältin
Maike Ruske
Rechtsanwältin
Gota Guérin-Kettern
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum