Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Niederschlagswasser

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Niederschlagswasser
(Mietrecht)
0900-1 875 007-348
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Mietrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Niederschlagswasser

Ob Niederschlagswasser als gesonderte Kostenart im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung für eine Mietwohnung berechnet werden kann, ist oft streitig.

Die Voraussetzungen, dass Kosten als Nebenkosten in einem Wohnraummietverhältnis erhoben werden können, sind allgemein, dass es sich bei den Kosten um gesetzlich zulässige Betriebskosten handelt, in dem Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist, dass diese Kosten zusätzlich zur Grundmiete zu zahlen sind und dass die Kosten auch tatsächlich angefallen sind.

Nach § 2 Ziff. 3 der Betriebskostenverordnung sind die Kosten der Entwässerung grundsätzlich zulässige Kostenpositionen, welche in einem Mietvertrag zur Übernahme durch den Mieter vereinbart werden können. Hierzu gehören nach der Betriebskostenverordnung die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe.

Ob nunmehr neben den Kosten für Schmutzwasser auch solche für das Regenwasser von einem Mieter zu übernehmen sind, hängt maßgeblich von dem Mietvertrag und den darin getroffenen Vereinbarungen ab. Umstritten ist hierbei insbesondere, ob das Niederschlagswasser unter der in einem Mietvertrag genannten Position "Abwasser" fällt.
Das Landgericht Hannover entschied, dass zumindest für den Fall, dass eine Gemeinde ihre Gebührenstruktur dahingehend ändert, dass anstelle einer Abwassergebühr nunmehr eine Gebühr für Schmutzwasser und eine Gebühr für Niederschlagswasser zu zahlen ist, diese Gebühr für Niederschlagswasser von dem Mieter zu bezahlen ist, auch wenn lediglich die Position "Abwasser" in einem Mietvertrag als Nebenkosten vereinbart war (vgl. LG Hannover, Urteil vom 07.01.2004 , NZM 2004, 343). Auch eine jahrelange einvernehmliche Übung kann zu einer Kostentragungspflicht führen.

Ob die Kosten für Niederschlagswasser von einem Mieter zu tragen sind, muss im Einzelfall entschieden werden.

Zu allen Fragen betreffend die mietvertraglichen Nebenkosten und allgemein zum Mietrecht berät Sie ein in diesen Rechtsgebieten erfahrener Rechtsanwalt sofort innerhalb weniger Minuten. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat vorhandene Unterlagen, insbesondere etwaige Verträge oder Abrechnungen bereit.
Stand: 13.01.2011

   
Ähnliche Themen:

Baurecht Rechtsanwalt Grundmiete Entwässerung Mietrecht 
Betriebskosten Nebenkosten Betriebskostenabrechnung 
Betriebskostenverordnung Mieter Baurecht (öffentliches) Mietvertrag 
Mietwohnung Landgericht Urteil gesetzlich Abrechnungen Regenwasser 
Verträge 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Franz Walter Hopusch
Rechtsanwältin
Sevda Arslan
Rechtsanwältin
Dr.Sonja Tiedtke, LL.M.
Rechtsanwalt
Rudolf Berg
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum