Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema neuer Eigentümer
Der Wechsel des Eigentums an einer Wohnung oder Haus vollzieht sich zivilrechtlich grundsätzlich durch Einigung und Übergabe. Hierzu ist regelmäßig die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erforderlich.
Durch den Eigentümerwechsel kommt es bei einem bestehendem Mietverhältnis zu einem Wechsel des Vermieters per Gesetz. Es bedarf also grundsätzlich keines neuen Mietvertrages zwischen Mieter und neuem Eigentümer/Vermieter. Der alte und neue Eigentümer sind zur Anzeige des Eigentumswechsels gegenüber dem Mieter gehalten.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 13.05.2011