Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Neubaumietenverordnung
Die Neubaumietenverordnung - der vollständige Name lautet "Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen (Neubaumietenverordnung 1970 - NMV 1970) - regelt im Wesentlichen, wie bei preisgebundenem Wohnraum bestimmte Nebenkosten und die Miete zu berechnen sind. Preisgebundener Wohnraum liegt dann vor, wenn der Bau aus sozialen Gründen gefördert wurde. Früher hatte die Neubaumietenverordnung noch eine zusätzliche Bedeutung, da in ihr eine Frist geregelt war für die Übersendung der Nebenkostenabrechnung vom Vermieter an den Mieter. Mittlerweile, tatsächlich schon seit dem 1. September 2001, ist diese Frist von zwei Jahren aber nicht mehr nur in der Neubaumietenverordnung geregelt, sondern auch in § 556 Abs. 3 BGB. Die Neubaumietenverordnung enthält fein ziselierte Anordnungen über die Berechnung der Mieten.
Bei deren Anwendung kann Ihnen ein Ratschlag eines Anwaltes der Deutschen Anwaltshotline am Telefon schnell weiterhelfen und Ihnen das weitere richtige Verhalten in Ihrem Fall aufzeigen. Stand: 18.10.2011