Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nebenwohnung
Der Begriff der Nebenwohnung hat nicht nur im Mietrecht eine Bedeutung, auch melde- und steuerrechtlich spielt der Begriff der Nebenwohnung oder auch Zweitwohnung durchaus eine gewichtige Rolle.
Die Nebenwohnung ist von der Hauptwohnung zu trennen. Nebenwohnung ist ein Wohnsitz, der zusätzlich zur Hauptwohnung genutzt wird. Melderechtlich ist jeder Bürger verpflichtet, zu bestimmen, wo er seinen Hauptwohnsitz und seinen Zweitwohnsitz einrichten möchte, mithin also zu erklären, welche Wohnung seine Hauptwohnung und welche seine Nebenwohnung sein soll. Dies hat Auswirkungen auch für die Erhebung von Steuern.
In jüngster Zeit hat hier die Zweitwohnungssteuer zu Diskussionen geführt. Diese wurde u.a. auch mit dem Luxuscharakter eines weiteren Wohnsitzes begründet: Wer sich eine weitere Wohnung leisten könne, sei auch in der Lage, zusätzliche Steuern zu bezahlen.
Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne ein Anwalt der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 04.01.2011
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