Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nebenkostenverordnung
Bei der Nebenkostenverordnung handelt es sich um die sog. Betriebskostenverordnung
(BetrKV). Die Betriebskostenverordnung ist seit 01.01.2004 in Kraft getreten. In dieser ist eine summarische Aufstellung der Betriebskosten enthalten, die auf den Mieter umgelegt werden können. Dabei können zum Beispiel die Wartungskosten einer Heizungsanlage ungelegt werden, jedoch nicht die Reparaturkosten. Sollten diese in der Betriebskostenabrechnung enthalten sein, ist diese materiell rechtswidrig und muss vom Vermieter neu erstellt werden. Die Nebenkostenverordnung bzw. Betriebskostenverordnung dient also zur genauen Kontrolle darüber, in welcher Höhe die Betriebskosten umgelegt werden können.
Bei weiteren Rückfragen über die Betriebskostenverordnung wenden Sie sich bitte an die auf Mietrecht spezialisierten Anwälte der Deutschen Anwaltshotline, die Sie gerne telefonisch oder per E-Mail beraten. Stand: 13.01.2011