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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nebenkostenrechnung

Ist im Mietvertrag vereinbart, dass Nebenkosten oder Betriebskosten zusätzlich zur vereinbarten Grundmiete zu zahlen sind und ist diesbezüglich eine Betriebskostenvorauszahlung vereinbart worden, so hat der Vermieter darüber jährlich abzurechnen. Die Nebenkostenrechnung oder Betriebskostenabrechnung hat der Vermieter spätestens bis 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum zu erstellen und dem Mieter zuzustellen. Nach Ablauf dieses Zeitraumes kann der Vermieter nur noch dann eine Nachzahlung verlangen, wenn er den Grund der Verspätung nicht zu vertreten hat, wenn also beispielsweise ein Energieversorger nicht rechtzeitig gegenüber dem Vermieter abgerechnet hat und er deswegen auch an einer korrekten Abrechnung gegenüber dem Mieter gehindert war.

Jedoch kann der Mieter im Fall, dass er eine Rückzahlung zu erwarten hat, auch nach Ablauf der 12 Monate eine Abrechnung vom Vermieter weiterhin verlangen. Seine Ansprüche sind nach Ablauf der 12 Monate gegenüber dem Vermieter also nicht ausgeschlossen. Hat der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erstellt, so hat der Mieter nach Zugang der Nebenkostenabrechnung ebenfalls 12 Monate Zeit, gegenüber dem Vermieter Einwendungen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Mieter seinerseits mit der Geltendmachung von Einwendungen ausgeschlossen.

Besteht an einer Immobilie Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum an Wohnungen, so kommen bezüglich der Nebenkosten die Regelungen des WEG zur Anwendung. Gemäß § 16 Absatz 2 WEG ist jeder Wohnungseigentümer den anderen verpflichtet, die Lasten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Eigentums zu tragen. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung muss jährlich ein Wirtschaftsplan erstellt werden, der auch die anteilsmäßige Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Lasten- und Kostentragung enthält, §§ 21 Absatz 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Nr. 2 WEG.

Sollten auch Sie von dieser brisanten Rechtsmaterie betroffen sein, helfen Ihnen jederzeit die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline mit kompetentem Rechtsrat weiter.
Stand: 13.01.2011

   
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