Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nebenkostenpauschale
Eine Nebenkostenpauschale stellt einen Teil der Gesamtmiete für eine Wohnung oder einen Gewerberaum dar. Die Vereinbarung einer Pauschale, über welche also nicht jährlich vom Vermieter abzurechnen ist, kommt eher selten vor. Üblicherweise wird eine Nebenkostenvorauszahlung vertraglich vereinbart. Das liegt daran, dass die Nebenkosten häufig alljährlich erheblichen Steigerungen unterliegen und eine Pauschale grundsätzlich nicht vom Vermieter einseitig erhöht werden kann.
Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, eine Nebenkostenpauschale mit einem solchen einseitigen Erhöhungsrecht des Vermieters bei Nachweis der Nebenkostensteigerungen zu vereinbaren.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 13.05.2011