Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nebenkostenabrechnungen
Über die Nebenkosten - eigentlich heißen sie Betriebskosten, jedenfalls nennt der Gesetzgeber sie so - muss der Vermieter jährlich abrechnen. Dies insbesondere dann, wenn der Vermieter vom Mieter, wie es üblich ist, eine monatliche Vorauszahlung für die Betriebskosten verlangt.
Der Vermieter hat dann ein Jahr Zeit, die Nebenkostenabrechnungen zu erstellen. Die Frist beginnt mit dem Ende des zwölf Monate langen Abrechnungszeitraumes, welcher übrigens nicht zwingend das Kalenderjahr umfassen muss, auch wenn dies meist der Fall ist.
Hat der Vermieter die Frist für die Nebenkostenabrechnungen überschritten, kann er eine eventuelle Nebenkostennachzahlung nicht mehr vom Mieter verlangen. Eine Überschreitung um einen Tag genügt schon.
Über das Thema können Ihnen unsere Mietrechtsanwälte alles Wichtige am Telefon sagen. Legen Sie sich dafür die fraglichen Nebenkostenabrechnungen bereit.
Stand: 18.03.2011
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