Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nebenkostenabrechnung
Nebenkosten sind alle Zahlungen, die der Mieter für Leistungen des Vermieters neben der Grundmiete zu entrichten hat. Da sich die Nebenkosten aus vielen Einzelpositionen zusammensetzen, bilden sie eine häufige Fehlerquelle, Schnell werden Faktoren mit einbezogen, die eigentlich nicht dem Mieter auferlegt werden dürfen. Allerdings gilt dies nicht allgemein, sondern nur für die Wohnungsmiete. Bei Mietverhältnissen über Wohnraum § 2der Betriebskostenverordnung einen abschließenden Katalog der Nebenkosten (Betriebskosten), die zwischen Vermieter und Mieter vereinbart werden können. Über Vorauszahlungen ist vom Vermieter jährlich abzurechnen. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugehen. Nach Fristablauf kann der Vermieter keine Nachforderungen geltend machen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht verschuldet.
Das Thema Nebenkosten ein häufiger Konfliktpunkt zwischen Mieter und Vermieter. Man schätzt, dass über 50% der Nebenkosten-Abrechnungen fehlerhaft sind. Unsere Mietrechts-Anwälte erklären Ihnen sofort am Telefon, ob Ihre Nebenkosten richtig angesetzt wurden.
Stand: 10.02.2011
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