Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nachvermietungsprobleme
Treten auf,
- wenn der Mieter irrtümlich denkt, er habe das Recht einen Nachmieter zustellen. - wenn der Mieter denkt, der Vermieter muss grundsätzlich einen von drei vorgeschlagenen Nachmietern akzeptieren. - wenn der Mieter denkt, er könnte grundsätzlich auch aus langen Verträgen aussteigen.
Alle diese Vorstellungen sind falsch.
Der Mieter kann das Recht, einen Nachmieter zu stellen haben wenn; er wegen besonderer Umstände z.b. Arbeitsplatzwechsel oder Geburt von Kindern ein besonderes Interesse an der Auflösung des Mietvertrages hat. er sich mit dem Vermieter darauf geeinigt hat.
Nachvermieterprobleme können aber auch dadurch auftauchen, dass der Vermieter wechselt, z. B. in eine Erbfall oder einem Verkauf des Hauses. Dann wird der neue Eigentümer automatisch Vermieter, er tritt als neuer Vermieter in das Mietverhältnis und den Mietvertrag ein.
Hierbei auftauchende Fragen beantworten wir Ihnen gerne am Telefon.
Stand: 18.03.2011