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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nachschlüssel

Das Recht, einen oder mehrere Schlüssel zu haben, ergibt sich für den Mieter aus dem Sinn des Mietvertrages, da er ihn zur Nutzung der Mietsache benötigt. Für den Vermieter / Verwalter ergibt sich dieses Recht aus seiner Eigentümerstellung und der Notwendigkeit, in Notsituationen die Wohnung betreten zu dürfen.
Eine solche Notsituation kann sein, während einer längeren Abwesenheit des Mieters auftretende unvorhergesehene Schäden, aber auch Gefahr für Leib und Leben z.B. von eingeschlossenen Kindern u.v.m.Ohne eine Notsituation darf der Vermieter die Wohnung nicht betreten.

Die Anzahl der Schlüssel, die Mieter zu Beginn eines Mietverhältnisses erhalten, reicht oftmals nicht aus. In diesem Fall können Mieter von Ihnen als Vermieter durchaus weitere Schlüssel verlangen.
Der Mieter kann weitere Schlüssel beantragen für alle Familienmitglieder, aber auch für andere Personen wie beispielsweise eine Haushaltshilfe, können weitere Schlüssel von Ihren Mietern beansprucht werden. Ihre Mieter können von ihren Vermietern auch zusätzliche Haustürschlüssel - etwa für einen Post- oder Zeitungsboten - verlangen, das entschied das Amtsgericht in Mainz (AG Mainz, Az. 80 C 96/07).

Auch Ersatzschlüssel, die bei Nachbarn oder Freunden hinterlegt werden sollen, müssen Sie als Vermieter zur Verfügung stellen. Außerdem können alle Mieter einen Garagenschlüssel verlangen. Vermieter dürfen aber ohne Wissen ihrer Mieter keine Zweitschlüssel besitzen

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, kann Sie ein zugelassener Rechtsanwalt unter der obenstehenden Nummer oft in wenigen Minuten abschließend beraten.

Stand: 03.12.2010

   
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