Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mülltonnen
Die Entsorgung von Abfall ist grundsätzlich in den Abfallgesetzen der Bundesländer geregelt. Grundsätzlich haben die Landkreise die Entsorgungspflicht. Diese kann auf Städte und Gemeinden sowie Regionalverbände übertragen werden.
Die Aufstellung von Mülltonnen erfolgt durch die jeweiligen Entsorgungsbetriebe, welche auch in privater Trägerschaft geführt werden können. Mülltonnen werden in verschiedenen Größen aufgestellt und in regelmäßigen Abständen geleert. Hierfür werden von den entsorgungspflichtigen Körperschaften regelmäßig Gebühren erhöben.
Die von den Trägern der Entsorgungspflicht erhobenen Gebühren sind bei einem Mietvertrag in Bezug auf die Nebenkosten in voller Höhe ansatzfähig. Für die ordnungsgemäße Aufstellung der Mülltonnen im Mietobjekt ist der Vermieter verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anforderungen der notwendigen Hygiene erfüllt sind. Des Weiteren hat der Vermieter die Pflicht, den Aufstellungsort von Mülltonnen so zu wählen, dass bei einer Interessenabwägung die Belange der einzelnen Mieter bezüglich Geruchsimmissionen berücksichtigt werden.
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Stand: 13.05.2011
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