Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Müllabfuhrgebühren
Dabei handelt es sich um Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung. Die Erhebung der Gebühren und die Entsorgung des Abfalls erfolgt durch die Stadt. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach jeweils in den Gemeinden unterschiedlichen Satzungen. Hierbei werden unterschiedliche Gebühren für jeweils verschiedene Tonnen erhoben. Die Gebühren setzen sich zusammen aus einer Grundgebühr und einer und einer Gebühr pro Leerung der Tonne und Tonnengröße. Die Höhe der Grundgebühr ist abhängig von der Größe des Haushaltes. In vielen Gemeinden wird die Möglichkeit eingeräumt, sich von der Gebühr auf Antrag zumindest teilweise befreien zu lassen. Dies ist beispielsweise bei Eigenkompostierung möglich.
Viele Fragen zum Thema "Müllabfuhrgebühren" lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat eventuell vorhandene Unterlagen bereit.
Stand: 05.11.2010