Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Müllabfuhr
Die Müllabfuhr ist eine von der Gemeinde oder Stadtverwaltung wahrgenommene öffentliche Aufgabe, die Kosten verursacht. Diese Kosten werden zunächst dem Gebäudeeigentümer in Rechnung gestellt. Der Gebäudeeigentümer kann diese sodann als Vermieter auf etwaige Mieter per Nebenkostenabrechnung umlegen, wenn diese Nebenkosten laut Mietvertrag vom Mieter zu tragen sind. Wichtig ist also die richtige Formulierung für die Nebenkosten im Mietvertrag. Allgemein enthalten die Mustermietverträge Regelungen, wonach der Mieter solche Kosten übernehmen muss. Man sollte hierbei aber darauf achten, da in der Praxis auch immer wieder Mietvertragsmuster bekannt sind, in denen nur bestimmte, für den Vermieter völlig unzureichende Nebenkosten, auf den Mieter vertraglich umgelegt werden.
Bei Problemen bei der Abrechnung, Umlegung und dem Abrechnungsmaßstab für Nebenkosten über Müllabfuhr hilft der Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht weiter. Sie erreichen ihn direkt unter der oben angezeigten Telefonnummer.
Stand: 05.11.2010
Passende Verträge zum Thema Müllabfuhr finden Sie im Vertragscenter:
Interessante Beiträge zum Thema Müllabfuhr
Im Müll stöbern Nürnberg (D-AH) - In kommunalen Mülltonnen herumzustöbern, gefährdet nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf die Gesundheit der Anwohner. Mit dieser Begründung haben die Richter jetzt in einem aktuellen Urteil ...weiter lesen
Winterräumdienst der Gemeinde Nürnberg (D-AH) - Und dräut der Winter noch so sehr mit trotzigen Gebärden - es liegt allein im Ermessen einer jeden Gemeinde, wo und wann sie ihren Streu- und Räumdienst gegen die Schnee- und Eisgewalten vor Ort zum Einsatz ...weiter lesen