Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mittagsruhezeiten
In Wohnhäusern sind bestimmte Ruhezeiten einzuhalten. Diese richten sich nach der Hausordnung, oder nach diversen Gerichtsurteilen. Unberechtigtes und vermeidbares Lärmen ohne berechtigten Anlass ist immer untersagt, aber insbsondere zur Unzeit.
Bei der Ruhestörung handelt es sich um eine Immission, durch die Menschen in ihrem Wohlbefinden gestört werden. In der Regel handelt es sich hierbei um Lärmbelästigungen, z.B. durch lautes Hundegebell, das "Rasenmähen" oder das nachbarliche Heimwerken oder Musizieren zur Unzeit. Die Ruhestörung muss sich aber nicht auf Geräuscheinwirkungen beschränken, sondern kann auch durch z.B. Lichteinwirkung oder Geruch erfolgen. Der Schutz gegen die Rühestörung ist in zahlreichen Gesetzen geregelt. Hier sind das Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) oder zivilrechtliche Unterlassungsansprüche des BGB zu nennen.
Wann z.B. Lärm eine erhebliche Belästigung darstellt und welche juristischen Maßnahmen gegen Lärmbelästigung ergriffen werden können sind die häufigsten Inhalte der Beratung unserer Anwälte. Gerade beim Thema "Lärm" sind die einzelnen Sachverhalte höchst unterschiedlich, so dass eine kurze persönliche Beratung per Telefon durch einen Anwalt der beste Weg zur Beantwortung Ihrer Fragen ist.
Es gibt festgelegte Zeiten, in denen unnötige Störungen zu verhindern sind. Dazu zählt auch die Mittagsruhezeit, in der Regel zwischen 13.00 und 15.00 Uhr, jedoch durch hausordnungen auch anders festlegbar.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 02.11.2010