Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mietzeit
Mit dem Begriff Mietzeit ist eine (laienhafte) Umschreibung für die Dauer, über die ein Mietvertrag abgeschlossen worden ist. Dabei ist zu beachten, dass das Datum des Mietvertragabschlusses nicht unbedingt mit der vereinbarten Mietzeit übereinstimmen muss. Beispiel: Ein Mietvertrag vom 15. Januar wird ab dem 1. Februar für eine Dauer von einem Jahr (Zeitmietvertrag) geschlossen. Dann beträgt die tatsächliche Mietzeit genau ein Jahr, obwohl der Vertragsschluss bereits zwei Wochen vor Mietbeginn gewesen ist. Bei der Mietzeit handelt es sich also exakt um die Zeitspanne, für die der betreffende Mietvertrag gilt. Die Mietzeit kann bei unbefristeten Mietverträgen auf zwei Arten beendet werden. Zum einen kann eine Mietzeit durch das Schließen eines sogenannten Aufhebungsvertrages beendet werden. Die andere Möglichkeit der Beendigung der Mietzeit ist die Kündigung. Eine Kündigung kann ordentlich(unter Einhaltung vertraglicher Fristen) oder außerordentlich (fristlos aus wichtigem Grund) erfolgen.
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Stand: 18.03.2011
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