Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Mietwohnungen Kündigungsfristen

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Mietwohnungen Kündigungsfristen
(Mietrecht)
0900-1 875 006-986
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Mietrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mietwohnungen Kündigungsfristen

Sowohl Mieter als auch Vermieter können unbefristete Mietverträge nur unter Einhaltung bestimmter gesetzlicher Fristen kündigen

a) Kündigungsfrist für Mieter

Für den Mieter gilt grundsätzlich eine einheitliche Dreimonatsfrist. Sie gilt aufgrund der Mietrechtsreform vom 1.09.2001 für eine Kündigung durch den Mieter in jedem Fall, wenn der Mietvertrag nach dem 31.08.2001 geschlossen wurde.

Bei denjenigen Mietverträgen, die vor dem 01.09.2001 geschlossen wurden, gilt die neue kurze Kündigungsfrist ausnahmsweise dann nicht, wenn eine längere Frist vertraglich vereinbart worden ist. Dies betrifft also praktisch nur die seltenen Fälle, in denen auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters eine längere Frist vereinbart wurde. Hierfür hat der Vermieter dann die Beweispflicht.

Die früher üblichen, nach Dauer der Mietzeit gestaffelten längeren Kündigungsfristen sind für den Mieter durch eine eindeutige Gesetzesänderung seit dem 1.06.2005 auf eine einheitliche Frist von drei Monaten gekürzt worden. Hierbei ist insbesondere zu beachten ,dass damit alle älteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes "hinfällig" sind.


b) Kündigungsfrist für Vermieter

Auch der Vermieter hat Kündigungsfristen einzuhalten.

Für den Vermieter verlängert sich die Kündigungsfrist für Wohnraummietverhältnisse je nachdem wie lange das Mietverhältnis schon besteht.
Der Vermieter kann also einen fünf Jahre dauernden Mietvertrag mit einer Frist von sechs Monaten und einen bereits acht Monate dauernden Mietvertrag mit einer Frist von neun Monaten kündigen.

Gesetzlich gelten nunmehr also sogenannte aymmetrische Kündigungsfristen.
Sollte im Mietvertrag eine andere, längere Kündigungsfrist vereinbart worden sein, so bleibt diese für den Vermieter verbindlich.

Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline stehen Ihnen zur telefonischen Beratung zu allen Fragen über Kündigungsfristen zur Verfügung.

Stand: 30.09.2011

   
Ähnliche Themen:

Mietzeit Kündigung Mietvertrag kündigen Mietrecht 
Kündigung durch den Mieter Beweispflicht Mietrechtsreform Baurecht 
Kündigungsfristen Baurecht (öffentliches) Verfügung Mietverhältnis 
Anwaltshotline Vermieter Kündigungsfrist Mieter gesetzlich Fristen 
Mietverträge Frist 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Jörg-Matthias Bauer
Rechtsanwältin
Astrid Bendiks
Rechtsanwalt
Kubilay Akmaz
Rechtsanwalt
Rudolf Berg
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum