Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mietvertragsrücktritt
Unter Rücktrittsrecht versteht man die vertragliche oder gesetzliche Möglichkeit, von einem geschlossenen Vertrag Abstand zu nehmen. Im Mietrecht ist ein Rücktritt neben Anfechtung oder Aufhebung nur vor Vollzug, also vor Einzug des Mieters möglich. Der Vertrag wird rückabgewickelt, und das bereits Empfangene ist dem jeweils anderen Vertragspartner zurückzugeben. Ein solches Rücktrittsrecht kann insbesondere bei nicht erbrachten Leistungen, z.B. vertraglich zugesicherter Einbau einer Einbauküche, bestehen. Nach Vollzug, also Einzug des Mieters, bleibt grundsätzlich nur Beendigung des Mietverhältnisses durch Kündigung. Allerdings ist immer eine einvernehmliche Aufhebung des Vertrages zwischen den Parteien möglich. Täglich geben unsere Anwälte Hilfe bei Fragen, ob ein Rücktrittsrecht im konkreten Fall besteht und wie man es geltend machen kann.
Viele Fragen zu diesen Themen lassen sich von einem in dem jeweiligen Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten. Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Schriftverkehr oder Verträge bereit.