Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mietvertrag Kündigungsfrist
Nicht jedes Mietverhältnis kann mit derselben Kündigungsfrist gekündigt werden. Die gängigsten Mietverhältnisse mit unterschiedlichen Kündigungsfristen sind das Mietverhältnis über Wohnraum (gesetzliche Kündigungsfrist grundsätzlich drei Monate, § 573 c Absatz 1 BGB) und das Mietverhältnis über Geschäftsraum (gesetzliche Kündigungsfrist grundsätzlich sechs Monate, § 580 a Absatz 2 BGB).
Beim Mietverhältnis über Wohnraum verlängert sich jedoch die Kündigungsfrist für den Vermieter auf bis zu insgesamt neun Monate, abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses bis zum Zeitpunkt der beabsichtigten Kündigung. Mietverträge über Grundstücke unterliegen wiederum anderen Kündigungsfristen, die abhängig von der Bemessung der Miete nach Tagen, Wochen, oder Monaten und längeren Zeiträumen, variieren.
Aufgrund der Reformierung des Mietrechts seit dem 1.9.2001 wird auch zwischen sogenannten "Altmietverträgen" und "Neumietverträgen", was Kündigungsfristen anbetrifft, unterschieden. Nach altem Recht kamen diesbezüglich teilweise andere Regelungen zur Anwendung. Welches Recht, ob "Alt" oder "Neu", nun zur Anwendung kommt ist im Einführungsgesetz zum BGB geregelt.
Wenden Sie sich telefonisch an einen unserer Spezialisten für Mietrecht, um zu erfahren, welche Kündigungsfristen für Sie individuell gelten und wann Sie die Kündigung spätestens erklären müssen. Stand: 18.03.2011