Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mietvertrag kündigen
Eine Kündigung eines Mietvertrages ist ein klassischer Fall des Mietrechts. Denn schließlich stellt sich eines Tages die Frage: "Wie komme ich wieder aus dem Mietvertrag heraus?" - z. B. bei beabsichtigtem Wohnungswechsel oder notwendiger Haushaltsauflösung.
Seit der Mietrechtsreform hat sich im Mietrecht vieles geändert. Das zum 01.09.2001 in Kraft getretene neue Mietrecht gilt uneingeschränkt für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge. Es gilt grundsätzlich auch für alle schon zuvor bestehenden Mietverhältnisse, ist aber für diese durch Übergangsregelungen teilweise bzw. zeitweilig in seiner Wirksamkeit eingeschränkt. Auch deshalb empfiehlt es sich, bei Unklarheiten oder Streit mit dem Vermieter eine Beratung zu suchen.
Kaum ein anderes Rechtsgebiet betrifft so viele Menschen, und einen Mietvertrag kündigen ist oft mit Rechtsproblemen verbunden. Diese können sich um Fristen, um die Berechtigung der Kündigung, ausstehende Mietzahlungen, Beschädigungen oder Abnutzungen der Wohnung oder die Kautionsrückzahlung drehen.
Dabei ist jedes Problem individuell. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem im Fachbereich Mietrecht erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort am Telefon beraten. Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Mietvertrag oder Kündigungsschreiben bereit. Stand: 18.03.2011