Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mietverhältnisse
Der Mietvertrag ist eine Übereinkunft, die den Vermieter verpflichtet, dem Mieter die vermietete Sache zu überlassen. Im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter den Mietzins. Es handelt sich also um eine vertragliche Vereinbarung zur entgeltlichen Gebrauchsüberlassung eines Objekts. Dies sind die wesentlichen Pflichten eines Mietverhältnisses. Daneben gibt es noch so genannte nebenvertragliche Pflichten beim Mieter, wie zum Beispiel die Obhutspflicht. Auch diesen nebenvertraglichen Pflichten können bei Verletzung wechselseitige Ansprüche sich ergeben.
Ein Mietverhältnis kann über Wohnraum, Geschäftsräume, Grundstücke und bewegliche Sachen wie z.B. Autos bestehen. Wegen der unterschiedlichen rechtlichen Behandlung und Rechtsfolgen ist ein Mietverhältnis von anderen Verträgen wie der Leihe, dem Leasing oder dem Reisevertrag zu unterscheiden.
Die Vorschriften über ein Mietverhältnis finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch - kurz BGB - in den §§ 530 - 580 BGB.
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