Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mietverhältnis
Ein Mietverhältnis regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Vermieter auf der einen und dem Mieter auf der anderen Seite. Die Rechte und Pflichten ergeben sich im Einzelnen aus dem Gesetz und ergänzend hierzu aus dem abgeschlossenen Mietvertrag. Je nachdem um welche Art von Mietverhältnis es sich handelt, sind den vertraglichen Vereinbarungen allerdings Grenzen gesetzt. So unterliegen Mietverhältnisse über Wohnraum einem besonderen Kündigungsschutz zugunsten des Mieters, der auch durch vertragliche Vereinbarung nicht zu dessen Nachteil abgeändert werden kann. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Kündigungsmöglichkeiten durch den Vermieter und die Kündigungsfristen, als auch das Verfahren zur Erhöhung des Mietzinses.
Mietverhältnisse über Gewerberäume und sonstige bewegliche Sachen (z.B. Autovermietung) unterliegen diesen einschränkenden Regeln nicht mit der Folge, dass die Mietvertragsbedingungen frei vereinbart werden können.
Bei Fragen zum Mietverhältnis helfen Ihnen unsere Kooperationsanwälte gerne weiter. Erläutern Sie bitte vorab, worauf sich das Mietverhältnis bezieht.
Stand: 16.11.2010
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