Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mietvereinbarung
Die gesetzliche Regelung zum Mietrecht kann durch Mietvereinbarung in gewissem Umfang im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit abgeändert werden. Hierbei gelten unterschiedliche Regeln für Mietverhältnisse über gewerbliche Räume im Gegensatz zu Mietwohnungen.
Mietverhältnisse über Wohnraum unterliegen zahlreichen zwingenden Schutzvorschriften. Vereinbart werden können jedoch im Rahmen der II. Berechnungsverordnung die Übernahme der Betriebskosten zusätzlich zur Kaltmiete. Darüber hinaus ist auch die Abwälzung der Renovierungskosten auf den Mieter zulässig, sofern sich dies auf den Zustand der Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses bezieht.
Haben Sie Fragen zu Einzelheiten zulässiger Mietvereinbarungen, helfen Ihnen unsere Kooperationsanwälte gerne weiter. Benennen Sie im Gespräch die jeweilige Einzelregelung, die Sie besprechen wollen.
Stand: 16.11.2010