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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mietstreit

Das Mietverhältnis als Dauerschuldverhältnis unterliegt im Laufe der Zeit häufig Auseinandersetzungen über die Auslegung des Mietvertrages, wie z.B. Kündigungsfristen, Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, Recht zur Tierhaltung, Rechtmäßigkeit der Nebenkostenabrechnung. Im Falle von auflaufenden Mietschulden endet der Mietstreit häufig mit einer Räumungsklage und der zwangsweisen Räumung durch den Gerichtsvollzieher. Für Mietstreitigkeiten sind die Amtsgerichte zuständig, in deren Bezirk die Wohnung liegt. Rechtsstreitigkeiten vor dem Amtsgericht unterliegen nicht dem Anwaltszwang. Dies bedeutet, dass Kläger und Beklagte den Mietstreit alleine ohne Anwalt austragen können. Dies kann bei einfachen Rechtsstreitigkeiten oder Prozessen mit nur einem geringen Streitwert ratsam sein. Unter Umständen kann eine Partei nach Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt sich dazu entscheiden, den Mietstreit alleine durchzuführen. Eine realistische Einschätzung, ob ein Mietstreit erfolgreich auf dem Klagewege durchzuführen ist und dies gegebenenfalls ohne einen Prozessbevollmächtigen zu bewerkstelligen ist, sollte mit Hilfe eines Rechtsanwaltes für Mietrecht vorgenommen werden. Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline beraten Sie gerne zu sämtlichen Fragen in Zusammenhang eines Mietstreits und helfen so gegebenenfalls unnötige Kosten zu vermeiden.
Stand: 07.10.2011
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