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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mietspiegel

Auch wenn er von der Gemeinde aufgestellt wird, ist der Mietspiegel nach der Rechtsprechung kein Verwaltungsakt.

Auf dem Verwaltungsrechtsweg können betroffene Mieter oder Vermieter deshalb nicht gegen die Festsetzungen eines sogenannten einfachen Mietspiegels vorgehen. Sie können auch weder die Aufstellung eines Mietspiegels überhaupt noch eines Mietspiegels mit bestimmten Inhalten einklagen. Die Aufstellung des Mietspiegels ist also schlichtes Verwaltungshandeln. Nur für sogenannte qualifizierte Mietspiegel wird dies im juristischen Schrifttum teilweise anders gesehen, ohne dass sich dies bislang auf die Rechtsprechung ausgewirkt hat


Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB - Bürgerliches Gesetzbuch) im frei finanzierten Wohnungsbau. Er wird von Städten (selten auch von größeren Gemeinden) in Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessengruppen (z. B. Mieter- und Vermieterverbände, Immobilienmakler usw.) aufgestellt und bezieht sich räumlich auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

Ist meine Miete nach dem aktuellen Mietspiegel zu hoch? Wie komme ich an die Zahlen meines Mietspiegels heran? Wie wird der Mietspiegel berechnet? Was kann ich als Mieter bei zu hoher Miete oder bei Mieterhöhungen tun? Was muss ich als Vermieter beim Mietspiegel beachten?

Von unseren Anwälten des Fachbereichs Mietrecht erhalten sie sofort konkrete Rechtsberatung, Tipps und Informationen rund um das Thema Mietspiegel über unsere Hotline.
Stand: 04.10.2010

   
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